Taxonomie der Lernziele im Organisationslernen:
02.10. Lernen
von Überordnung.
Die Lernziele ermöglichen, schaffen, erhalten und bewahren eine
angemessene Unterwerfung, Beherrschung, Gefolgschaft und Führung der
Organisation von
- Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen,
- Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden,
- Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen,
- Personen und Organisationen, welche das Umfeld der
Organisation bilden.
Taxonomie der Lernziele von Unterordnung und zur Überordnung im
Organisationslernen nach Heinrich Keßler:
Lernen von Überordnung, Macht und Einfluss.
- Lernen der Verantwortung gegenüber Dritten für die
Entscheidungen, das Verhalten und das Handeln der
Schlüsselpersonen der untergeordneten Organisation.
- Lernen der vollen Verantwortung für die Ergebnisse der
untergeordneten Organisation gegenüber Dritten.
- Lernen der Sicherung der Orientierung des Umfeldes der
untergeordneten Organisationen an der übergeordneten
Organisation.
- Lernen der Sicherung des Zugangs zur untergeordneten
Organisation ausschließlich über die übergeordnete Organisation.
- Entwickeln und Lernen von Diensten mit großen Vorteilen für
die untergeordneten Organisationen.
- Lernen der Schaffung von Akzeptanz und stetigen Durchsetzung
der eigenen Episteme als Existenzvoraussetzung für die
untergeordneten Organisationen.
- Lernen, aus den Widerständen der untergeordneten
Organisationen die Impulse für generelle Veränderungen und
Entwicklungen aufzunehmen.
- Lernen der Erzwingung von Mitwirkung bei allen wesentlichen
Entscheidungen der untergeordneten Organisationen.
- Lernen der Erzwingung von Disziplinarmaßnahmen gegen
Personen in den untergeordneten Organisationen, die gegen die
Unterordnung der Organisation Strategien oder konkrete Maßnahmen
entwickeln.
- Lernen der Kontrolle des Umgangs der Schlüsselpersonen von
untergeordneten Personen mit Schlüsselpersonen der
übergeordneten Organisationen und aus deren Umfeld.
Alle Ergebnisse der Lernziele können durch strukturelle und
formale Maßnahmen wie z.B. Verträge und Vereinbarungen abgesichert
werden. Bei personellen Veränderungen fällt es den betroffenen und
beteiligten Personen dann leichter, die Art und Weise der
Überordnung zu erkennen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Gliederungen:
Weitere und andere Gliederungen sind möglich. Verwenden Sie die Beispiele als Hintergrund bei der Arbeit mit anderen Kontexten.